Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlage
Bestandteile des Angebotes sind in nachstehender Reihenfolge
- unser Angebot
- Allgemeine Vertragsbedingungen in der Fassung 03/23
- die VOB in den Teilen B und C, jeweils in neuester Fassung
- die einschlägigen DIN-Vorschriften
- kostenlose Zurverfügungstellung von Baustrom und Bauwasser
- eine Toleranz von ± 1 cm für den Unterbau
- Voraussetzungen dafür, dass der Materialtransport –nach unserer Wahl- entweder durch Betonpumpen oder Motorjapaner an kurzen Wegen ungehindert durchgeführt werden kann.
- soweit die Bauleistungen nicht im ebenerdigen Bereich erbracht werden, sind Rampen bzw. Lastaufzüge kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- (soweit auf der Baustelle vorhanden) sind Krane/Gabelstapler als Abladehilfe zur Verfügung zu stellen.
- während des Einbaus sind Dächer, Seitenwände, Tore und Türen regendicht zu schließen.
2.Preise
Unsere Preise verstehen sich einschließlich Lieferung aller Baumaterialien, sämtlicher Lohnkosten, das heißt einschließlich aller lohn-gebundenen und Lohnnebenkosten, An-und Abtransport des Gerätes, Vorhalten, Einrichten und Abrüsten der Baustelle.
Dies gilt unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass die Leistungen in einem Arbeitsabschnitt durchgeführt werden. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Leistungen in mehreren Abschnitten ausgeführt werden, so sind die daraus resultierenden zusätzlichen Aufwendungen (z.B.: An-und Abreisekosten, eventueller Ab-und Antransport der Geräte sowie Abrüsten und Einrichten der Baustelle usw.) gesondert zu vergüten. Dem Angebot sind die zurzeit gültigen Löhne und Materialpreise zugrunde gelegt. Jede Änderung dieser preisbeeinflussenden Faktoren führt zu einer entsprechenden Änderung der Einheitspreise.
3.Aufmaß
Es gilt – soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind –grundsätzlich die VOB in der neuesten Fassung. Entsprechend DIN 18331 werden ausgesparte Flächen unter 2,5m² nicht in Abzug gebracht; für derartige Flächen wird auch kein Zulagepreis für Mehrarbeit berechnet.
4.Zahlungen
Abschlagszahlungen werden gemäß Baufortschritt eingereicht. Sie sind zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer anzuweisen.
5.Vorbereitende Maßnahmen
Bei Arbeitsbeginn müssen die Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger dritter Unternehmer soweit erbracht sein, dass das Einbringen unserer Fußböden ohne Behinderung und zügig durchgeführt werden kann. Sollte eine von uns nicht zu vertretende Behinderung dazu führen, dass aus rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen die Arbeiten nicht aufgenommen werden können oder unterbrochen werden müssen, so gehen die uns aus den Behinderungen entstehenden direkten und indirekten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
6. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Die Aufrechnung, die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Erhebung von Widerklagen sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers.
Unberührt von diesen Regelungen bleibt auch die gesonderte Geltendmachung von Gegenforderungen des Auftraggebers.
7. Haftung
Die Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung übersteigt in jedem Fall nicht die vereinbarte Nettovertragssumme.
8. Sonstiges
Sollte eine Lücke in diesen Vertragsbedingungen erkennbar werden, oder sollten eine oder mehrere Vorschriften unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird davon die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Lücken im Vertrag oder unwirksame Bestimmungen werden durch die Parteien durch Regelungen ersetzt, die dem Vertragszweck unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen am besten entsprechen.
Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.